Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. (LJBW) ist eine gemeinnützige Non Profit Organisation. Der LJBW ist ein überörtlicher anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Als Dach- und Fachverband vereint er seit dem 13. März 1992 regionale und lokale Vereine, Institutionen und engagierte Einzelpersonen, die Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Teil VIII (§§ 9, 11–14, 16, 72 ) fördern und durchführen. Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm sieht eine Mindestzahl von 10 Teilnehmer_innen vor, bei deren Nichterreichen kein Anspruch auf Durchführung des Programms besteht. Die jeweilige Anreise zum Veranstaltungsbeginn und -ort in Sachsen geht zu Lasten der Teilnehmer_innen.


1. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt ist: mit einer E-Mail, einem Fax oder postalisch (mit zugehörigem Formblatt). Mit dem Eingang der Anmeldung beim LJBW gilt diese als verbindlich. Nach Eingang der Anmeldungen wird bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl i. d. R. eine Eingangs- bzw. Buchungsbestätigung versandt. Sollte eine Veranstaltung schon ausgebucht sein, wird eine schriftliche Absage verschickt. Die erforderlichen Daten (z. B. Name, Anschrift) werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der EU-DSGVO nur für Belange des LJBW gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Im Kinder- und Jugendhaus INSEL wird bei ganztägigen Veranstaltungen mindestens eine Einverständniserklärung (oder eine Teilnehmeranmeldung) der Eltern verlangt.
In den Teilnehmerbeiträgen sind (wenn nicht anders ausgeschrieben) die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Programmgestaltung, unter Umständen Fahrtkosten sowie für organisatorische Aufwendungen enthalten. Ebenso sind Kosten für Referent_innen bzw. die pädagogische Betreuung enthalten. Die Unterkunft erfolgt in der Regel in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen, Freizeiteinrichtungen u. a. geeigneten Objekten, zumeist in Zwei- oder Mehrbettzimmern.
Für die Veranstaltungen werden vom LJBW in der Regel Fördermittel beim Freistaat Sachsen oder bei anderen Zuwendungsgebern beantragt. Die ausgewiesene Höhe der Teilnehmergebühren ist nur verbindlich bei vollständiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber. Teilnehmerbeiträge für Fortbildungsveranstaltungen sind steuerlich absetzbar. Mit einer kurzen Mitteilung an den LJBW wird ein steuerlicher Nachweis ausgestellt.


2. Die Teilnehmergebühren sind bis 10 Tage vor der Veranstaltung, sofern sie höher sind als 40 € je Person, auf das Konto des LJBW bei der Postbank Berlin, IBAN DE93 1001 0010 0653 6131 05 mit dem jeweiligen Kennwort der Veranstaltung und Name des_der Teilnehmenden einzuzahlen. Teilnehmergebühren unterhalb dieser Summe sind zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu begleichen.


3. Rücktritt: Vor Maßnahmebeginn kann der_die Teilnehmer_in durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter, vom Vertrag zurücktreten oder die Anmeldung zurücknehmen. Die schriftliche Erklärung wird mit Posteingang beim LJBW wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, werden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € und folgende Stornogebühren erhoben:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Teilnehmerbeitrages
  • bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Teilnehmerbeitrages
  • bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Teilnehmerbeitrages
  • bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Teilnehmerbeitrages
  • am Veranstaltungstag: 80% des Teilnehmerbeitrages

Im Krankheitsfalle entfällt die Stornogebühr, wenn ein gültiger ärztlicher Nachweis (Kopie) vorliegt. Benennt der_die Teilnehmer_in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden dem_der ursprünglichen Teilnehmer_in die Mehrkosten auferlegt, die durch den Teilnehmerwechsel entstehen. Für den vereinbarten Teilnehmerpreis haftet die Ersatzperson und der_die ursprüngliche Teilnehmer_in. Bei Maßnahmen, die eine Fahrt/Reise beinhalten, wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

4. Versicherungen: Der LJBW hat eine Vereins-Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Sie sichert Unfälle von Teilnehmenden an Veranstaltungen des LJBW ab. Weitere gewünschte Absicherung ist in eigener Verantwortung zu organisieren.
Teilnehmende an Veranstaltungen des LJBW sind über die Gruppen-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, behält sich der LJBW Schadenersatzansprüche vor.


4.1 Versicherungen für internationale Maßnahmen: Jede_r Teilnehmer_in muss bei Abreise eine Auslandskrankenversicherung nachweisen. Dazu sind im Anmeldeformular der Name der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer einzutragen. Ein Versicherungsnachweis ist während der Reise bei sich zu führen.


4.2. Der Landesverband schließt für jede Maßnahme eine gesetzlich notwendige Reiseveranstalterinsolvenzversicherung (nach § 651k BGB) ab, deren Kosten in den Teilnehmerbeitrag einfließen.


5. Während der Projekte/Maßnahmen/Veranstaltungen des LJBW werden für Dokumentationszwecke Foto- und Filmaufnahmen vorgenommen. Mit den Anmeldeunterlagen erklären sich die Teilnehmer_innen bzw. deren Erziehungsberechtigte bereit, dass Fotos, die während der Tagung gemacht werden, in Publikationen des LJBW veröffentlicht werden dürfen.
Im Zweifelsfalle wird es durch die Geschäftsstelle des LJBW Rück- und Absprachen mit den Porträtierten bzw. deren Eltern geben. Eine Weitergabe von Foto- und Filmaufnahmen an Dritte erfolgt nicht.
Bei Veranstaltungen/Projekten ohne eine vorherige erforderliche Anmeldung werden bei Foto- und Filmaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden gewahrt. Mit einem Aushang wird bei diesen Veranstaltungen auf geplante Film- und Fotoaufnahmen hingewiesen.


6. Der_die Teilnehmer_in bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter_innen sind bei Auslandsmaßnahmen für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Dazu gehören notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstige Bescheinigungen. Bei Nichtbeachtung trägt der_die Teilnehmer_in die Folgen und unter Umständen die damit verbundenen Kosten.


7. Zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Für mutwillig verursachte Schäden haftet der_die Teilnehmer_in. Für mitgeführte Wertgegenstände übernimmt jede_r Teilnehmende_r selbst die Verantwortung/Haftung.


8. Den Anordnungen bzw. Hinweisen der Projektleitung wird Folge geleistet. In Notfällen können sich die Angehörigen des_der Teilnehmers_in in an die Geschäftsstelle des LJBW wenden, diese stellt den Kontakt zum_zur jeweiligen Projektverantwortlichen her.


9. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte sind vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Programms nicht beeinträchtigen. Der LJBW behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Ein weitergehender Anspruch des_der Teilnehmers_in, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht. Der LJBW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der LJBW unterrichtet den_die Teilnehmer_in unverzüglich von Absagen.


10. Objektordnung: Die jeweiligen Maßnahmen finden an Veranstaltungsorten statt, die entsprechende Objektordnungen aufweisen. Die Teilnehmer_innen verpflichten sich, die Ordnungen anzuerkennen.


11. Haftung: Der LJBW haftet als Träger und Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Maßnahme/Veranstaltung/Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Überwachung der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und des Charakters des Projektes. Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.


12. Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören oder mit ihnen sympathisieren, der extremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit mit menschenverachtenden, gewaltbereiten Handlungen und rassistischen, nationalistischen, antisemitischen oder sonstigen demokratiefeindlichen Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.


13. Kontaktinformationen:

Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V., Cossebauder Straße 5 D- 01157 Dresden,

Telefon: +49 (0) 351 4015900 Fax: +49 (0) 351 4015902 mail: info [at] ljbw.de


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite – www.ljbw.de - veröffentlicht. Sie gelten als Bestandteil der Teilnehmerunterlagen. In den Ausschreibungsunterlagen wird auf die Gültigkeit der AGB verwiesen. Mit der Unterschrift auf den gültigen Anmeldeunterlagen des LJBW e.V. werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


Beschluss des Vorstandes des LJBW am 19.11.2018 - Gültigkeit dieser AGB ab 1. Januar 2019