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Der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. (LJBW) ist eine gemeinnützige Non-Profit-Organisation. Der LJBW ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Als Dach- und Fachverband vereint er seit dem 13. März 1992 regionale und lokale Vereine, Institutionen und engagierte Einzelpersonen aus dem Bereich der naturwissenschaftlich-technischen außerschulischen Jugendbildung. Der Verband realisiert Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Teil VIII (§§ 9, 11–14, 16, 72). Die
Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden.
Diese AGB finden Anwendung in allen Fachbereichen des Verbandes, können aber je nach Bereich voreinander abweichen. Nachfolgend werden die grundsätzlichen Sachfragen für alle Bereiche benannt. Darüber hinaus werden in Anmeldeformularen für Teilnehmende an den Maßnahmen des LJBW weitere Bedingungen benannt. Sie sind Bestandteil dieser AGB.
Grundsätzliches:
1. Für die Veranstaltungen werden vom LJBW in der Regel Fördermittel beim Freistaat Sachsen oder bei anderen Zuwendungsgebern beantragt. Die ausgewiesene Höhe der Teilnehmendengebühren ist nur verbindlich bei vollständiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber. Teilnehmendenbeiträge für Fortbildungsveranstaltungen sind steuerlich absetzbar. Mit einer kurzen Mitteilung an den LJBW wird ein steuerlicher Nachweis ausgestellt.
2. Rücktritt: Vor Maßnahmebeginn kann jede/r Teilnehmende durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift aller gesetzlichen Personensorgeberechtigten, vom Vertrag zurücktreten oder die Anmeldung zurücknehmen. Die schriftliche Erklärung wird mit dem Posteingang beim LJBW wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, werden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € und folgende Stornogebühren erhoben:
- (bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Teilnehmendenbeitrages
- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Teilnehmendenbeitrages,
- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Teilnehmendenbeitrages,
- bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40% des Teilnehmendenbeitrages, am Veranstaltungstag: 80% des Teilnehmendenbeitrages
Im Krankheitsfalle entfällt die Stornogebühr, wenn ein gültiger ärztlicher Nachweis (Kopie) vorliegt. Benennt die/der Teilnehmende rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden die Mehrkosten, die durch den Wechsel entstehen, der/dem ursprünglich Teilnehmenden auferlegt. Für den vereinbarten Teilnehmendenpreis haftet die Ersatzperson und die/der ursprüngliche Teilnehmende. Bei Maßnahmen, die eine Fahrt/Reise beinhalten, wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
In Veranstaltungen der Schulsozialarbeit werden i.d. R. keine Teilnehmendenbeiträge bzw.Stornierungskosten erhoben.
3. Versicherungen: Der LJBW hat eine Vereins-Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Sie sichert Unfälle von Teilnehmenden an Veranstaltungen des LJBW ab. Weitere gewünschte Absicherung ist in eigener Verantwortung zu organisieren. Teilnehmende an Veranstaltungen des LJBW sind über die Gruppen-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, behält sich der LJBW Schadenersatzansprüche vor. Für die Teilnahme an internationalen Maßnahmen des Verbandes gelten gesonderte Versicherungen. Dies wird in den Anmeldeformularen ausgewiesen. Wenn eine Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung (nach § 651k BGB) erforderlich ist, können deren Kosten in den Teilnehmendenbeitrag einfließen.
4. Haftung: Der LJBW haftet als Träger und Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Maßnahme/Veranstaltung/Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Überwachung der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und des Charakters des Projektes. Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
5. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte sind vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Programms nicht beeinträchtigen. Der LJBW behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Ein weitergehender Anspruch des Teilnehmers, der Teilnehmerin, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht. Der LJBW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der LJBW unterrichtet die/den Teilnehmenden unverzüglich dazu.
6. In Ausschreibungen für die einzelnen Projekte, Maßnahmen, Veranstaltungen wird ausgewiesen, wann eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Mit dem Eingang der Anmeldung beim LJBW kommt ein Vertrag zustande. Alle im Anmeldeformular aufgeführten Bestimmungen, Auflagen und Informationen werden Bestandteil des Vertrags. Eine Anmeldung ist möglich mit einer E-Mail, einem Fax oder postalisch (jeweils mit zugehörigem Anmeldeformblatt) sowie in der Erwachsenenbildung über ein internetbasiertes Buchungssystem. Nach Eingang der Anmeldungen wird bei Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl i. d. R. eine Eingangs- bzw. Buchungsbestätigung versendet. Sollte eine Veranstaltung schon ausgebucht sein, wird eine schriftliche Absage verschickt.
In den Projekten der Schulsozialarbeit ist keine Mindestteilnehmendenzahl vorgesehen.
In den Jugendbildungsprogrammen, im Kinder- und Jugendhaus INSEL und in den Projekten der Schulsozialarbeit werde für Veranstaltungen (ganz- oder mehrtägig) schriftliche Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten verlangt (verbunden mit einer
Teilnehmendenanmeldung). Für Projekte und Veranstaltungen werden Teilnehmendenlisten mit den Namen der Anwesenden erstellt. Die erforderlichen Daten (z. B. Name, Anschrift) werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der EU-DSGVO nur für Belange des LJBW gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
7. Werden Teilnehmendenbeiträge erhoben (in den Ausschreibungen ausgewiesen), enthalten sie im Wesentlichen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Programmgestaltung; unter Umständen für Fahrtkosten sowie für organisatorische Aufwendungen. Ebenso sind Kosten für Referierende bzw. die pädagogische Betreuung enthalten. Die Unterkunft erfolgt in der Regel in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen, Freizeiteinrichtungen u. a. geeigneten Objekten, zumeist in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Die Zahlungsweise und der Zahlungstermin für Teilnehmendenbeiträge werden im Anmeldeformular ausgewiesen.
8. Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören oder mit ihnen sympathisieren, der extremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit mit menschenverachtenden, gewaltbereiten Handlungen und rassistischen, nationalistischen, antisemitischen oder sonstigen demokratiefeindlichen Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Kontaktinformationen:
Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.
Cossebauder Straße 5
D - 01157 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 4015900
Fax: +49 (0) 351 4015902
mail: info [at] ljbw.de
Kontoverbindung:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE82 8505 0300 0221 305777
BIC: OSDDDE81XXX
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite – www.ljbw.de - veröffentlicht. Sie gelten als Bestandteil der Unterlagen für die Teilnehmenden. Weitere detaillierte Angaben der AGB sind in den Anmeldeformularen. In den Ausschreibungsunterlagen wird auf die Gültigkeit der AGB verwiesen. Mit der Unterschrift auf den gültigen Anmeldeunterlagen des LJBW e.V. bestätigen die Unterzeichnenden die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Beschluss des Vorstandes des LJBW am 24.10. 2024 -
Gültigkeit dieser AGB ab 1. November 2024.